Arzneistoffhaltige Pflaster dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht zerschnitten werden. Denn sonst wird der Wirkstoff nicht gleichmäßig über einen längeren Zeitraum freigesetzt, sondern auf einmal.
„Vor allem bei dem starken Schmerzmittel Fentanyl, das den Großteil der verordneten Pflaster ausmacht, kann das zu lebensbedrohlichen Zwischenfällen führen“, warnt der Leiter der Zentralapotheke am Klinikum Weimar, Dr. Dirk Keiner, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.
Beachten sollten Patienten zudem, dass hohe Temperaturen die Abgabe des Wirkstoffs deutlich erhöhen, was ebenfalls zu gefährlichen Überdosierungen führt. „Aufgeklebte Pflaster müssen von direkten äußeren Wärmequellen wie Wärmflaschen, Heizdecken, Friseurhauben und Sitzheizungen ferngehalten werden“, erklärt Keiner.
Auch starke Sonneneinstrahlung, Solariumbesuche sowie das Baden in mehr als 37 Grad warmem Wasser sind mit Arzneipflaster unbedingt zu vermeiden.
Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 1/2018