Bern – Ab dem 15. Juli 2015 vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) bei schwangeren Frauen nicht-invasive Trisomie-Tests. Bedingung für die Vergütung dieser Bluttests ist, dass ein sogenannter Ersttrimester-Test durchgeführt worden ist und dieser ein erhöhtes Risiko für Trisomie ergeben hat. Weiter werden unter anderem die Beiträge der OKP an Geburtsvorbereitungskurse erhöht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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