Die NÖ Gebietskrankenkasse gibt Tipps rund ums Arbeiten in den Ferien – Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Jugendliche gehen in den Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen oder weil sie ein verpflichtendes Praktikum absolvieren. Was dabei aus Sicht der Sozialversicherung zu beachten ist, erklären Fachleute der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK). Denn: Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob. Man unterscheidet zwischen einer Ferialarbeit, einem Praktikum und einem Volontariat.

Ferialarbeit
Die meisten Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden wollen sich im Sommer ihr Taschengeld aufbessern. Diese werden als Ferialarbeiterinnen bzw. Ferialarbeiter oder  angestellte tätig und sind daher als Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzumelden. Das bedeutet, sie sind weisungsgebunden, zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und müssen sich organisatorisch in den Betrieb eingliedern. Sie haben Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung, aliquoten Urlaub und Sonderzahlungen. Übersteigt das monatliche Entgelt den Betrag von € 405,98 (Geringfügigkeitsgrenze für 2015), sind sie kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Bei einem geringeren Entgelt ist man nur unfallversichert.

Praktikum
Steht beim Ferialjob die Ausbildung im Vordergrund, handelt es sich sozialversicherungsrechtlich um Praktikantinnen bzw. Praktikanten. Diese Jugendlichen müssen im Rahmen des Lehrplanes oder der Studienordnung eine bestimmte Tätigkeit ausüben. Eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung gegenüber dem Betrieb besteht jedoch nicht. Ferialpraktikantinnen bzw. -praktikanten sind automatisch unfallversichert. Wer für dieses Praktikum ein – freiwilliges – „Taschengeld“ erhält, ist jedoch als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer anzumelden und unterliegt der Vollversicherung. Bis zu einem Taschengeld in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2015: € 405,98), besteht nur ein Unfallversicherungsschutz.
Volontariat
Volontärinnen bzw. Volontäre wollen nach Absolvierung der Schule oder des Studiums praktische Kenntnisse gewinnen. Auch hier steht – allerdings auf freiwilliger Basis – der Ausbildungs- und Lernzweck an erster Stelle. Sie sind direkt bei der AUVA zur Unfallversicherung an- und abzumelden. Wird „Taschengeld“ bezahlt oder liegt ein normales Arbeitsverhältnis vor, ist allerdings eine Meldung bei der Gebietskrankenkasse erforderlich.
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ist in jedem Fall Sache des Dienstgebers.

Praxisleitfaden

Praktikanten Broschuere 699Detaillierte Infos bietet ein „Praxisleitfaden für Praktikanten“,
der unter www.noedis.at zum Download bereitsteht.

Für Fragen steht die Serviceline 050899-7100 zur Verfügung.

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