Anders als Lebensmittel sollten kürzlich abgelaufene Medikamente nicht mehr verwendet werden. Sie rate dringend dazu, sich an die Haltbarkeit von Arzneimitteln zu halten, betont die stellvertretende wissenschaftliche Leiterin des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker in Eschborn, Dr. Mona Tawab, im Apothekenmagazin „Baby und Familie“.
„Nur dann ist die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit gewährleistet.“ Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Nahrungsmittel bedeute, dass die Ware „mindestens“ bis zu diesem Datum bei korrekter Lagerung haltbar sei – und schließe nicht aus, dass beispielsweise ein Joghurt auch darüber hinaus verzehrt werden könne. „Bei Arzneien handelt es sich um ein Gewährleistungsdatum: Der Hersteller übernimmt die Garantie auf Wirksamkeit, Verträglichkeit und Qualität“, so Tawab.
Dieses Datum beruhe auf Stabilitätsstudien. „Nach Ablauf des angegebenen Datums ist die Stabilität der Stoffe nicht mehr 100-prozentig vorhanden.“
Quelle: Apothekenmagazin „Baby und Familie“
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