Kaum kommen Kinder in den Kindergarten oder die Schule, geht es los: Grippe, Fieber und typische Kinder-Krankheiten wie Masern und Scharlach machen den Kleinen zu schaffen. Doch nicht nur die sind betroffen, sondern auch ihre Eltern.
Berufstätige müssen sich dann entscheiden, wer zuhause bleibt und das kranke Kind versorgt. Aktuelle Zahlen der SBK belegen, dass diese Rolle meistens immer noch die Mütter übernehmen. Doch die Väter holen auf, bereits in jedem vierten Fall bleiben sie bei den Kindern. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK.
Immer mehr Papas bleiben zuhause
Die Anzahl der Väter, die sich zuhause um die kranken Kleinen zu kümmern, steigt weiter an. In 25 Prozent der Fälle übernimmt der Vater die Versorgung des Kindes. „2015 gingen 7.706 registrierte Arbeitsunfähigkeitstage wegen krankheitsbedingter Kinderbetreuung von SBK-Versicherten auf das Konto der Väter“, erklärt SBK-Fachexpertin Annemarie Teufel. „Diese Zahl ist für das Jahr 2016 auf 8.979 Fälle gestiegen.“ Das entspricht einer Steigerung von über 15 Prozent. Den Großteil übernehmen jedoch immer noch die Mütter. Sie kamen vergangenes Jahr auf 24.983 Fehltage. Im Schnitt bleibt ein Elternteil – egal ob Mama oder Papa – pro Krankheitsfall zwei Tage am Stück zuhause, um sich um das kranke Kind zu kümmern.
Fragen rund ums Kinderkrankengeld
Maximal zehn Tage pro Kind kann ein Elternteil in einem Kalenderjahr einfordern. „Der Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt, sobald ein Elternteil und auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind“, erklärt SBK-Expertin Teufel. Bei Familien mit mehr als zwei Kindern beträgt dieser Anspruch maximal 25 Tage. Alleinerziehende Eltern dürfen doppelt so viele Tage, also 20 pro Kind, beanspruchen, bei mehr als zwei Kindern jährlich 50. Sind Arbeitgeber und Krankenkasse der Eltern einverstanden, gibt es sogar die Möglichkeit, Krankheitstage von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. „In diesem Fall und auch beim korrekten Ausfüllen der Rückseite der Bescheinigung stehen die SBK-Kundenberater unseren Kunden persönlich zur Seite“, so Teufel. „Generell gilt, dass eine Bescheinigung des Kinderarztes ausreicht, um Kinderkrankengeld zu erhalten.“
Quelle:Siemens-Betriebskrankenkasse
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