Krefeld – Anders als beim Herzinfarkt haben Betroffene beim Schlaganfall keine Schmerzen. Bei einigen Symptomen sollten die Alarmglocken läuten, warnt der Berufsverband Deutscher Neurologen. Typische Anzeichen sind Sprachstörungen oder ein herabhängender Mundwinkel. Auch Sehverlust auf einem Auge, Doppelbilder oder eine plötzlich einsetzende Schwäche in einem Arm oder Bein können entsprechende Hinweise sein. Starke Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen deuten ebenfalls darauf hin.
Augenzeugen können einen Schlaganfall durch die sogenannte FAST-Regel erkennen. Die vier Buchstaben stehen für Face (Gesicht), Arms (Arme), Speech (Sprache) und Time (Zeit). Helfer sollten den Betroffenen zunächst bitten zu lächeln. Gelingt ihm das nur mit einem Mundwinkel, könnte das halbe Gesicht gelähmt sein. Dann sollte er die Arme nach vorne strecken und dabei die Handflächen nach oben drehen – bei einer Lähmung gelingt das nicht. Kann er auch einen einfachen Satz nicht nachsprechen oder klingt seine Stimme verwaschen, sollten Helfer sofort den Rettungsdienst alarmieren.
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