Berlin – Studiert man den Beipackzettel eines bekannten Kopfschmerz-Mittels, kann einem angst und bange werden.
Hirnblutungen, Übelkeit, Magen-Darm-Entzündungen sind nur einige mögliche Nebenwirkungen. Davon sollten sich Patienten nicht abschrecken lassen, rät Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda). Die Aufzählungen seien so lang, weil die Hersteller verpflichtet sind, jede bekannte Nebenwirkung aufzuführen.
Hirnblutungen, Übelkeit, Magen-Darm-Entzündungen sind nur einige mögliche Nebenwirkungen. Davon sollten sich Patienten nicht abschrecken lassen, rät Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda). Die Aufzählungen seien so lang, weil die Hersteller verpflichtet sind, jede bekannte Nebenwirkung aufzuführen.
Der Beipackzettel diene in erster Linie zur juristischen Absicherung, sagt Hans-Michael Mühlenfeld, Vorsitzender des Hausärzteverbands Bremen. «Da sitzen Juristen des Pharmakonzerns an den Formulierungen.» Deshalb hat Verständlichkeit nicht oberste Priorität, und Missverständnisse sind vorprogrammiert.
Die drohen auch bei den angegebenen Wahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen. Tritt eine Nebenwirkung «häufig» auf, heißt das nicht, dass die Chance dafür groß ist. «In dem Fall betrifft das höchstens zehn Prozent der Patienten», sagt Sellerberg. Selten heiße, dass von 10 000 Menschen im Schnitt bis zu 10 betroffen sind.
Die Angaben zur Anwendung und Dosierung der Medikamente seien hingegen auch für Patienten verständlich, sagt Matthias Kahnt, Patientenberater bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Zwar schreiben Ärzte die Angaben meist auf das Rezept oder Apotheker auf die Packung. Nachschauen schadet trotzdem nicht, denn gerade Details geraten in Vergessenheit: Soll ich das Medikament vor dem Essen nehmen?
Viele Senioren teilen große Tabletten, um sie besser schlucken zu können. Hier sollte zuvor im Beipackzettel nachgelesen werden, ob das geht. Denn nicht jede Tablette darf geteilt werden, selbst wenn sie eingekerbt ist. «Mitunter haben diese eine Ummantelung, die vor bitterem Geschmack des Wirkstoffes schützt oder dafür sorgt, dass dieser nach und nach abgegeben wird», erläutert Sellerberg.
Seit 2013 findet sich auf manchen Beipackzetteln ein schwarzes Dreieck: Diese Mittel unterliegen einer besonderen Risikobewertung. Sie sind häufig neu auf dem Markt. «Für den Patient heißt die Information, dass er die Nebenwirkungen des Medikaments kritisch bewerten sollte», erklärt Kahnt. Fallen ihm welche auf, die noch nicht aufgelistet sind, meldet er diese am besten dem Arzt. Das soll Medikamente sicherer machen. Es gilt demnach, wachsam zu sein, Sorgen seien aber unbegründet, sagt Kahnt. «Solange ein Medikament auf dem Markt ist, ist es auch sicher», betont der Patientenberater.