Das neue Schuljahr fängt bald an: Schulen, aber auch Kindertagesstätten, Eltern und Kinder müssen sich auf eine mögliche Krankheitswelle im Herbst einstellen. Viele Eltern stellen sich schon jetzt die Frage: Was passiert, wenn im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Viren durch die Kindertagesstätten und Schulen rollt? Wann müssen kranke Kinder zu Hause bleiben und wann nicht?
Susanne Kreimer, Ärztin und Geschäftsführerin von Doktor.de, der App für digitale Arztsprechstunden, gibt Tipps, wie Eltern mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen ihrer Kinder – vom Kleinkind- bis ins Jugendalter – umgehen können.
Ihr Kind sollte zu Hause bleiben, wenn es folgende Symptome aufweist:
– Fieber (ab 38,0°C): Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung!
– Für Säuglinge und Kleinkinder empfehle ich, die Temperatur rektal, also im After, zu ermitteln. Damit kann man nah am Körperkern messen und die Fehlerquote ist sehr gering
– Die orale (im Mund) oder über die Messung in der Achsel (axiale) Messmethode ist erst ab dem Vorschulalter zu empfehlen, weil das Kind dabei aktiv mitwirken und länger stillhalten muss.
– Trockener Husten, das heißt ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie zum Beispiel Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
– Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens). Gegebenenfalls ist hier auch ein zusätzlicher Schnelltest bei COVID-19 typischen Symptomen notwendig.
Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
– Hautausschlag an den Handinnenflächen und Fußsohlen sowie Veränderungen an der Mundschleimhaut. Dies könnte ein Indiz für die Virusinfektion Hand-Fuss-Mund-Krankheit sein. Die Infektion tritt vor allem bei Kindern unter zehn Jahren auf, ist sehr ansteckend und kann in kleinen Epidemien vorkommen.
Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem in die Kita oder Schule. Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt oder der Hausärztin beziehungsweise Kinder- und Jugendarzt oder -ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Arzt oder Ärztin.
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