Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat zum Schutz vor millionenfachen Bienentot eine Eilverordnung unterzeichnet. Die Verordnung verbietet den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde.
 
„Die Vitalität und Gesundheit der für die gesamte Natur und uns Menschen so wichtigen  Bienen zu schützen ist mir ein großes Anliegen. Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizid-haltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind“, sagte der Minister. Die Saatgutbehandlung (Beizung) mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Es ist aber zu befürchten, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut importiert wird. Dies verhindert der Minister mit seiner Eilverordnung, die am 22. Juli 2015 in Kraft tritt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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