Die Gültigkeit eines Rezepts hängt von dessen Art und dem Ausstellungsdatum ab. „In welchem Quartal das Rezept ausgestellt wurde, spielt dagegen keine Rolle“, sagt Apotheker Tarlan Ali aus Achim bei Bremen im Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“.
Am häufigsten kommt das rote Kassenrezept für gesetzlich Versicherte vor. „Es gilt in der Regel 28 bis 31 Tage, je nach Monatslänge, Krankenkasse und Bundesland“, so Ali. Rezepte für privat Krankenversicherte seien meistens blau und drei Monate lang gültig.
„Für starke Schmerzmittel gibt es ein besonderes gelbes Betäubungsmittel-Rezept, dessen Gültigkeit nur über sieben Tage reicht.“ Das grüne Formular nutzt der Arzt dem Apotheker zufolge, wenn er ein Medikament empfehlen will, das nicht verschreibungspflichtig ist und das der Patient selbst bezahlen muss. „Nur dieses grüne Rezept gilt unbegrenzt.“
Seit Oktober 2017 gibt es zudem ein neues Rezept, auf dem Klinikärzte Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus Arznei- und Hilfsmittel verschreiben können. Es trägt den Aufdruck „Entlassmanagement“ und ist laut Ali für Medikamente drei Tage, für Hilfsmittel sieben Tage gültig. Vorsicht: „Der Ausstellungstag wird mitgezählt.“
Quelle: Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 3/2018
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